Ruhezeiten

montags bis samstags
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr


an Sonn- und Feiertagen
ganztägig

samstags
(zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
sind lärmerzeugende Arbeiten erlaubt)

Wir bitten die Mitglieder, das Befahren der Hauptwege, 
innerhalb der Ruhezeiten, möglichst auf ein Minimum zu redzuieren.

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